Leistungsverzeichnis Hausverwaltung

(Dieses Leistungsverzeichnis dient nur als Basis und kann gern an Ihre Wünsche und Bedürfnisse angepasst werden)

Der Verwalter hat im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens alles zu tun, was zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung des Gemeinschaftseigentums und Verwaltungsvermögens notwendig ist. Er ist verpflichtet, das Gemeinschaftseigentum und das Verwaltungsvermögen mit der Sorgfalt eines ordentlichen und fachkundigen Kaufmanns zu betreuen und alle einschlägigen Rechtsvorschriften zu beachten.

 

 

Kaufmännische Leistungen:

GeldGeld
  • Ordnungsgemäße Buchführung, Verbuchen sämtlicher Geldein- und -ausgänge
  • Überwachen des regelmäßigen Hausgeldeingangs und konsequentes Mahnen offener Hausgelder
  • Pünktliches Bezahlen der Bewirtschaftungskosten nach vorheriger Prüfung
  • Verwalten der gemeinschaftlichen Gelder
  • Zinsgünstige Anlage der Instandhaltungsrücklage
  • Errechnen und Anfordern von Sonderumlagen
  • Erstellen der jährlichen Hausgeldabrechnungen als Gesamt- und Einzelabrechnungen
  • Erstellen von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen
  • Organisieren und Durchführen der Eigentümerversammlungen
  • Erstellen der Beschlussprotokolle zu den Eigentümerversammlungen
  • Zügige Umsetzung der Beschlüsse der Eigentümerversammlungen
  • Einholung von Angeboten und deren Auswertung
  • Abschließen notwendiger Verträge für z. B. Versicherungen, Hausmeister-Service, Lieferungen (Strom, Brennstoffe, Verbrauchsmaterialien, etc.)
  • Abwicklung der Lohnabrechnung für Dienstkräfte
  • Abwicklung von Schadensfällen mit den Versicherungen und Dritten

Technische Leistungen:

Technische LeistungenGeld
  • Erstellen einer Stammhandwerkerliste, individuell für jedes Objekt in Zusammenarbeit mit der Eigentümergemeinschaft
  • Veranlassen aller gesetzlich vorgeschriebenen Wartungen und Prüfungen
  • Vorbereiten und Veranlassen notwendiger Reparaturmaßnahmen
  • Durchführen der laufenden Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen am gemeinschaftlichen Eigentum gemäß den Beschlüssen der Eigentümerversammlung
  • Überwachung und Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen ggf. mit Unterstützung von Sachverständigen und juristischem Beistand
  • Überwachung der Dienstkräfte (Hausmeister, Reinigungspersonal)
  • Regelmäßige Objektbegehungen

Juristische Betreuung:

GeldGeld
  • Überwachung von Fristen aller Art
  • Vertretung der Eigentümergemeinschaft bei Behörden und in Verfahren, soweit gesetzlich zulässig
  • Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen Persönliche Betreuung
  • Korrespondenz mit Eigentümern, Mietern, Behörden usw.
  • Telefonische, schriftliche oder persönliche Beratung in Fragen Ihres Wohnungseigentums
  • Überwachen der Hausordnung und Schlichten bei Differenzen

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.