Nebenkostenabrechnung unzureichend

Viele private Vermieter erstellen ihre Nebenkostenabrechnung in eigenregie. Sie glauben, dass sie hier viel Geld sparen können. Dabei ist es oft gar nicht so teuer, die Abrechnungen von einem Fachmann erstellen zu lassen. Wenn die Mieter mit der laxen Abrechnungspraxis des Vermieter einverstanden sind, kann es niemand der Vermieter verbieten. Allerdings ist es sehr empfehlenswert die Abrechnung etwas genau zu erstellen.
Diese Erfahrung machte ein Vermieter aus Brandenburg. Er hatte seinem Mieter eine Abrechnung fristgerecht zugesannt, wo nach der Mieter weit über 1000 Euro nachzahlen musste. Doch in der Abrechnung fehlten unter anderem die Auflistung der verbrauchsabhänigen Kosten für Warmwasser und Heizung. Der zuständige Amtsrichter am Amtsgericht Oranienburg stellte fest, dass die Mindestanforderungen an eine ordnungsgemäße Abrechnung nicht erfüllt waren. Dazu gehöre eine geordnete Zusammenfassung der Gesamtkosten, die Erläuterungen und die Angaben des Verteilerschlüssels, die Anteilsberechnung sowie der Abzug der geleisteten Vorauszahlungen. 
Der Mieter ist nicht verpflichtet sich einzelne Dokumente zeigen zu lassen. Es sei eindeutig die Aufgabe des Vermieters, die Abrechnung auf Vollständigkeit zu prüfen. Da in diesem Fall der Vermieter die Unterlagen erst  nach der zulässigen Frist nachreichte, blieb er auf seinen Forderungen sitzen.
(Amtsgericht Oranienburg, Aktenzeichen 24 C 158/08)
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