Was sind die Aufgaben des Verwaltungsbeirates

Beziehung Beirat und Verwaltung

Rechnungsprüfung

Der Verwaltungsbeirat prüft im Vorfeld der Eigentümerversammlung den vom Verwalter vorgelegten Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnung. Dabei ist er berechtigt, Auskunft über die Tätigkeit des Verwalters zu verlangen und Einsicht in dessen Unterlagen zu nehmen. In der Eigentümerversammlung hat der Verwaltungsbeirat eine Stellungnahme zum Jahresabschluss und einen Abstimmungsvorschlag hinsichtlich dessen Genehmigung an die Wohnungseigentümer abzugeben.

Unterstützung

Dazu gehören neben der Überwachung der Einhaltung der Hausordnung, auch Maßnahmen zur Instandhaltung und Instandsetzung, sowie Fragen der Finanzanlage des gemeinschaftlichen Geldes.

 

Beziehung der Beiratsmitglieder untereinander

Sinnvoll ist natürlich, dass alle Beiratsmitglieder den gleichen Wissensstand haben. Das bedeutet, dass ein Mitglied die anderen in Beiratsangelegenheiten informieren soll, die anderen aber auch nachfragen sollten. Eine ausdrückliche Pflicht in beide Richtungen besteht nicht. Weiterhin ist zu prüfen, ob die eventuell fehlenden Informationen tatsächlich die Funktion als Beirat betreffen oder vielleicht Arbeiten/Termine rein aus Eigentümerinteresse heraus durchgeführt/wahrgenommen werden.

 

Beziehung Beirat und den übrigen Eigentümern

Der Beirat ist verpflichtet die übrigen Eigentümer über die Kontrolle der Abrechnung und des Wirtschaftsplanes im Rahmen der ETV zu informieren. Alle weiteren Informationspflichten ergeben sich aus eventuellen Beschlüssen der ETV. Auf konkrete Nachfragen einzelner Eigentümer sollte der Beirat ebenfalls  reagieren und informieren. Aber auch hier stellt sich wie vor beschrieben die Fragen, ob die Nachfragen die Aufgaben des Beirates direkt betreffen und nicht den Eigentümer an sich.
 

 

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