Was ist eine Beschluss-Sammlung?

Die Beschluss-Sammlung beinhaltet folgende Daten:

  • in der Versammlung der Wohnungseigentümer verkündeten Beschlüsse mit Angabe von Ort und Datum der Versammlung
  • Die schriftlichen Beschlüsse mit Angabe von Ort und Datum der Verkündung
  • Die Urteilsformeln der gerichtlichen Entscheidungen in einem Rechtsstreit gemäß §43 mit Angabe ihres Datums, des Gerichts und der Parteien, soweit diese Beschlüsse und gerichtlichen Entscheidungen nach dem (Datum des ersten Tages des vierten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats) ergangen sind.

Zweck der neu eingeführten Verpflichtung zur Führung einer Beschluss-Sammlung ist die Verbesserung der Informationen und der Transparenz. Sie dient primäre dem Schutz zukünftiger Rechtsnachfolger einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Der zukünftige Wohnungseigentümer erhält durch die Beschluss-Sammlung die Möglichkeit, sich über die bestehenden Rechts- bzw. Beschlusslagen zu informieren.

Darüber hinaus dient sie dem Schutz der an der Versammlung nicht teilgenommenen Wohnungseigentümer, da diese nicht wie früher auf die Zusendung des Versammlungsprotokolls warten müssen, sondern sich sofort über die getroffenen Beschlüsse informieren können.

 

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