Service Rund um die Immobilie

Vermieterbescheinigung kehrt zurück

Ab dem 1. November 2015 müssen Vermieter Mietern wieder schriftlich den Ein- und Auszug bestätigen. Vor über 10 Jahren war dies abgeschafft worden.

Das neue Melderecht, das bereits 2013 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden ist und nach einer längeren Übergangsfrist in Kraft tritt, hält eine Neuregelung für Vermieter parat: Die Wiedereinführung der Vermieterbescheinigung.

Vermieter sind künftig wieder verpflichtet, bei der An- und Abmeldung des Mieters beim Einwohnermeldeamt mitzuwirken und dem Mieter den Ein- bzw. Auszug innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Durch die sogenannte Vermieterbescheinigung soll Scheinanmeldungen wirksamer begegnet werden.

Bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro. Wer jemanden eine Wohnanschrift bescheinigt, ohne dass dieser dort tatsächlich einzieht oder einziehen will, muss mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro rechnen. 

Weiterlesen

Umfassende Änderungen des Eichgesetzes zum 01.01.2015

Das heutige Eichgesetz wird umfassend neu geregelt 

Das Mess- und Eichgesetz (MessEG) wurde am 25.07.2013 verabschiedet und tritt zum 01.01.2015 in Kraft.
Es bringt grundlegende Neuerungen mit sich, die Wohnungseigentümergemeinschaften und Vermieter unbedingt beachten müssen!

 

1.1 Meldepflicht für geeichte und konformitätsbewertete Messgeräte gemäß § 32

Ab dem 01.01.2015 müssen alle neu geeichten Zähler an eine nach Landesrecht zuständige Behörde gemeldet werden. Dies betrifft also alle geeichten Zähler die, ab dem 01.01.2015 eingebaut bzw. getauscht werden, Heizkostenverteiler sind von dieser Regel ausgenommen. Meldepflichtig ist der Hauseigentümer, die Wohneigentümergemeinschaft bzw. die Hausverwaltung. Innerhalb 6 Wochen nach Inbetriebnahme müssen folgende Daten gemeldet werden:

  • Geräteart: z.B.: Wasserzähler, Wärmezähler, Stromzähler, Gaszähler.
  • Hersteller: gemäß Kennzeichnung
  • Typbezeichnung des Zählers: gemäß Kennzeichnung
  • Jahr der Kennzeichnung des Messgeräts: „Eichjahr”
  • Anschrift wo das Messgerät installiert ist

Hierzu soll auf der Homepage www.eichamt.de ein Onlineverfahren für die Dateneingabe geschaffen werden. Verantwortlich für die Meldung ist der Eigentümer. In denen von uns betreuten Objekten übernehmen wir die Meldung beim Eichamt.

Eigentümergemeinschaft kann die Verteilerschlüssel ändern.

Eigentümergemeinschaften können den Verteilerschlüssel mit großem Spielraum ändern. Selbst wenn einzelne Wohnungseigentümer, die bisher weniger Hausgeld zahlen mussten, dadurch stärker belastet werden. Eigentümergemeinschaften haben ein großes Ermessen bei der Änderung des Kostenverteilungsschlüssels, wenn dies zu mehr Gerechtigkeit führt, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) im September 2011.

Weiterlesen

Infos zur neuen Trinkwasserverordnung

Die Neuerungen in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) stärken die Qualitätsstandards für Trinkwasser. Im Fokus stehen hier die Trinkwasserleitungen und Wasserbehälter in den Gebäuden. So müssen mit Inkrafttreten der Novellierung der  Trinkwasserverordnung zum 1. November 2011 die Trinkwasser-Installationen nicht nur in öffentlichen Gebäuden, sondern auch in gewerblich genutzten Gebäuden, wie Mietshäusern, auf Legionellen untersucht werden. Weiter lesen...

Nebenkostenabrechnung unzureichend

Viele private Vermieter erstellen ihre Nebenkostenabrechnung in eigenregie. Sie glauben, dass sie hier viel Geld sparen können. Dabei ist es oft gar nicht so teuer, die Abrechnungen von einem Fachmann erstellen zu lassen. Wenn die Mieter mit der laxen Abrechnungspraxis des Vermieter einverstanden sind, kann es niemand der Vermieter verbieten. Allerdings ist es sehr empfehlenswert die Abrechnung etwas genau zu erstellen.
Weiterlesen
  • 1
  • 2
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.