Instandhaltungsrücklage ja oder nein?

Als Wohnungseigentumsverwalterin ist Birgit von Neindorff stets mit solchen Fragen konfrontiert und aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung überzeugt: Rücklagen sind notwendig. Sie können kaum zu hoch sein und sollten frühzeitig angespart werden. Nur so können sie zur Verfügung stehen, wenn sie benötigt werden.

Ihre Höhe muss sich am langfristigen Reparatur- und Instandsetzungsbedarf orientieren. Denn wäre die Rücklage im Bedarfsfall nicht ausreichend, müssten die Wohnungseigentümer das fehlende Geld kurzfristig zuzahlen. Sollte ein Eigentümer diese Sonderumlage nicht zahlen können, müssten die anderen Eigentümer in diesem Fall "aushelfen". Um dies zu vermeiden, ist es laut Birgit von Neindorff wichtig, die Rücklage in angemessener Höhe früh - ' zeitig zu bilden.

§ 35a Abs. 2 des Einkommensteuergesetz ausgestellt", weiß Birgit von Neindorff von der Birgit von Neindorff Immobilien Hausverwaltung. "Mieter und Wohnungseigentümer sollten darauf achten, dass der Vermieter oder Verwalter die Bescheinigung korrekt ausstellt. " Experten raten, den erhöhten Steuerabzug für Handwerkerleistungen - max. 1.200 € bereits in der Steuererklärung 2008 geltend zu machen.

Quelle: diva /Ausgabe August 2009 / © Kieler Magazin Verlag GmbH.

 

Drucken E-Mail

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.