Betriebskostenabrechnungen richtig erstellen

Den Streit um die Betriebskosten nahm der Bundesgerichtshof wieder einmal zum Anlass, die vier Kardinalspflichten für eine formell korrekte Abrechnung zu nennen. Die Gesamtkosten müssen zusammengestellt sein, die Verteilerschlüssel angegeben und erläutert, die Anteile des Mieters berechnet und die gezahlten Vorauszahlungen abgezogen werden. Die Gerichte unterscheiden zwischen einem formellen und einem materiellen Fehler. Ein formeller Fehler macht die Abrechnungun wirksam und kann nur durch eine neue Abrechnung innerhalb der Abrechnungsfrist verbessert werden. Inhaltliche und damit materielle Fehler dürfen auch nach dem Ablauf der Abrechnungsfrist korrigiert werden, sofern die Korrektur keinen höheren Nachzahlungsbetrag zu Lasten des Mieters ergibt. Auch Formulierungen wie "Sonstige Betriebskosten" ohne Belege sind unwirksam. Zudem dürfen in Betriebskostenabrechnungen nur anfallende Kosten des Vermieters aufgeführt werden. Gern werden hier Beträge für Satelliten-Anlagen oder Gartennutzung aufgeführt. Vermieter, die sich mit der Abrechnungserstellung schwer tun, können bei Hausverwaltungen kostengünstig Hilfe erhalten. Das ist oft billiger als eine lange Auseinandersetzung mit dem Mieter.

Quelle: Wohld Magazin /Ausgabe 3 -06/ 2009  © WOHLD verlag - Jens Finke

 

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