Bei Nebenkosten \ Steuern sparen

Verfasst am .

Berücksichtigt werden nur Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten aber nicht die Materialkosten. Die Kosten müssen gesondert auf der Rechnung, die per Überweisung bezahlt werden muss, ausgewiesen sein. Mieter können auch einen Teil der Nebenkosten wie Treppenhausreinigung s

owie Wartungsarbeiten steuerlich absetzen. Verwalter und Vermieter müssen den Anteil der Aufwendungen in der Jahresabrechnung aber gesondert aus weisen . "Diese Bescheinigung wird meist gar nicht oder nicht gesetzeskonform nach

§ 35a Abs. 2 des Einkommensteuergesetz ausgestellt", weiß Birgit von Neindorff von der Birgit von Neindorff Immobilien Hausverwaltung. "Mieter und Wohnungseigentümer sollten darauf achten, dass der Vermieter oder Verwalter die Bescheinigung korrekt ausstellt. " Experten raten, den erhöhten Steuerabzug für Handwerkerleistungen - max. 1.200 € bereits in der Steuererklärung 2008 geltend zu machen.

Quelle: diva /Ausgabe Juni 2009 / © Kieler Magazin Verlag GmbH.

 

Drucken