Betriebskostenabrechnung: Das ist bei einem Mieterwechsel zu beachten

Kommt es zu einem Mieterwechsel innerhalb eines Abrechnungszeitraumes, wird es für Vermieter und Mieter immer schwierig. So muss bei einem Mieterwechsel aus der Betriebskostenabrechnung erkennbar sein, in welcher Weise die Vor- und Nachmieter mit Kosten belastet sind. Nach der Heizkostenverordnung müssen Vermieter in der Regel eine Zwischenablesung vornehmen.

Dieses bedeutet aber nicht eine Pflicht des Vermieters zum Zeitpunkt des Mieterwechsels eine Zwischenabrechnung zu erstellen. Die Abrechnung hat auch hier erst nach Ablauf der ganzen Abrechnungsperiode zu erfolgen.

Die Betriebskostenabrechnung muss bis spätestens 12 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode dem Mieter vorliegen . Da kann es schon mal vorkommen, dass man als Mieter die Abrechnung für die ehemalige Wohnung erst über ein Jahr nach dem Auszug erhält. Geht es um ehemalige Mieter. sollte man als Vermieter die Kosten für eine Zustellung per Einschreiben mit Rückschein nicht scheuen, weiß Birgit von Neindorff von von  Neindorff Immobilien zu berichten. Regelmäßig kann man nämlich in Prozessen mit ehemaligen Mietern erleben, dass diese behaupten. die letzte Betriebskostenabrechnung nicht erhalten zu haben. Da gerade bei privaten Vermietern die Abrechnungen bei Mieterwechsel falsch oder unvollständig sind , empfiehlt Birgit von Neindorff sich für solche Aufgaben Unterstützung einer Hausverwaltung zu suchen. Einige Verwalter wie Birgit von Neindorff Immobilien bieten hier auch Kostenmodelle, bei der man nicht die gesamte Mietverwaltung abgibt, sondern sich für einzelne Leistungen Unterstützung holt.

Quelle: diva /Ausgabe Mai 2009 / © Kieler Magazin Verlag GmbH.

 

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