Pressespiegel

Bei Nebenkosten \ Steuern sparen

Die Bundesregierung hat den jährlichen Höchstbetrag für Handwerkerleistungen wie Fliesen verlegen , Malerarbeiten etc. von 600 € auf 1.200 € verdoppelt. Somit können jetzt 20 Prozent von max. 6.000 € Lohnkosten der Handwerkerleistungen direkt von der Steuer abgezogen werden. Für haushaltsnahe Dienstleistungen, z.B. für Schornsteinfeger und Hausmeister, können bis 4.000 € Steuerabzug geltend gemacht werden.

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Betriebskostenabrechnung: Das ist bei einem Mieterwechsel zu beachten

Kommt es zu einem Mieterwechsel innerhalb eines Abrechnungszeitraumes, wird es für Vermieter und Mieter immer schwierig. So muss bei einem Mieterwechsel aus der Betriebskostenabrechnung erkennbar sein, in welcher Weise die Vor- und Nachmieter mit Kosten belastet sind. Nach der Heizkostenverordnung müssen Vermieter in der Regel eine Zwischenablesung vornehmen.

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Staatliche Förderungen nutzen - Konjunkturpaket für Eigenheimbesitzer und Mieter

Steuerzahler können jetzt noch mehr profitieren, wenn sie Handwerker und Dienstleister für bestimmte Arbeiten rund um die Immobilie beauftragen. Der Staat fördert qualifizierte Handwerkerleistungen, beispielsweise Treppenhaus streichen, Fliesen verlegen und Ähnliches und hat den jährlichen Höchstbetrag von 600 Euro auf 1.200 Euro verdoppelt, somit können jetzt 20 Prozent von bis zu 6.000 Euro Lohnkosten von Handwerkerleistungen direkt von der Steuer abgezogen werden.
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Rund ums Haus alles im Griff

Osdorf - ..."Dort komme ich ins Spiel", sagt Birgit von Neindorff. Die 37-Jährige ist ausgebildete Immobilienkauffrau und wohnt in Borghorst. Bis zur Geburt ihres Kindes arbeitete sie in der Wohnungsverwaltung eines Gettorfer Unternehmers, seit 2007 begleitet sie Wohnungseigentümer erst neben- und nun hauptberuflich. "Die Thematik ist komplex", meint von Neindorff. "Nicht umsonst gibt es einen eigenen Ausbildungsberuf, der sich unter anderem mit der Abwicklung von WEGs beschäftigt." ...

Quelle: Wohld Magazin /Ausgabe 1 -02/ 2009  © WOHLD verlag - Jens Finke

Die neue Hausverwaltung - Birgit von Neindorff Immobilien

Die Verwaltung von Wohnungseigentum basiert auf Vertrauen. Die Eigentümergemeinschaft muss Vertrauen zu ihrem Verwalter sowie zu den am Haus beschäftigten Handwerkern und Dienstleistern haben. Verwaltungsbeirat und Hausverwaltung müssen vertrauensvoll zusammenarbeiten. Der Umgang der Eigentümer untereinander schließlich muss von Vertrauen und Offenheit geprägt sein. Alle müssen an einem St rang ziehen. So können der Wert der Immobilie und die Wohnqualität dauerhaft erhalten bleiben. Für ein Vertrauensverhältnis ist es wichtig, dass die Immobilie bei der Hausverwaltung nicht eine Nummer ist, sondern sich der Verwalter so kümmert, als wäre es seine eigene Immobilie. Diese persönliche Betreuung bietet Birgit von Neindorff Immobilien. Wirtschaftspläne und Abrechnungen müssen richtig und verständlich sein. Da Birgit von Neindorff in ihrem 14-jährigen Berufsleben diese Erfahrung sammeln konnte, legt sie Wert auf Verständlichkeit der Unterlagen und die individuellen Kundenwünsche. Sie bietet den Kunden z.B. die Möglichkeit, bei der Gestaltung der Abrechnungen und Wirtschaftspläne mitzuwirken. Vieles kann sie durch ihre sehr gute technische Ausstattung und flexible Softwarelösungen umsetzen und hat dennoch genügend Zeit für eine persönliche Betreuung der Immobilie.

Quelle: KielSide /Ausgabe Februar 2009 / © Kieler Magazin Verlag GmbH.
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