Pressespiegel

Steuern sparen mit haushaltsnahen Dienstleistung

Neues Anwendungsschreiben vom Finanzministerium

Das Bundesministerium der Finanzen hat im Februar ein neues Anwendungsschreiben zum § 35a EStG, Absetzen von haushaltsnahen Dienstleistungen, veröffentlicht. In diesem Anwendungsschreiben ist detailliert aufgeführt, welche Arbeiten von der Steuer abgesetzt werden können. Dies bringt unterm Strich eine Erleichterung und mehr Sicherheit für den Verwalter und den Vermieter. Bei qualifizierten Handwerkerleistungen wie Fliesen verlegen, Malerarbeiten etc. können 20% von max. 6.000 Euro Lohnkosten der Handwerkerleistungen direkt von der Steuer abgezogen werden.

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Vom alten zum neuen Verwalter

"Alter Verwalter ..." - ein Spruch, den Kinder immer wieder sagen. Aber was ist wirklich mit dem alten Verwalter? Den Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft zu wechseln ist nicht so einfach, "wie man vielleicht denkt. Unzufrieden mit dem Verwalter sind viele Gemeinschaften, aber

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Advent, Advent ein ... brennt.

Die Weihnachtszeit ist eine schöne und gemütliche Zeit mit Kerzen und Kränzen, leckeren Naschis und schönen Liedern.

Leider kommt es zu dieser Zeit auch vermehrt zu Wohnungsbränden. Im Land Schleswig-Holstein wurde deshalb die Landesbauordnung im letzten Dezember auch noch einmal geändert.

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Instandhaltungsrücklage ja oder nein?

Über die Einzahlungen in die Instandhaltungsrücklage bei Eigentümergemeinschaften wird immer wieder diskutiert. Wozu diese Rücklage? Jeder kann für sich vielleicht das Geld gewinnbringender anlegen als der Hausverwalter! Muss überhaupt in die Rücklage eingezahlt werden, schließlich hat ein Neubau zunächst noch Gewährleistungsansprüche?

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Betriebskostenabrechnungen richtig erstellen

Betriebskostenabrechnungen sind oft nicht für jeden nachvollziehbar. So zog ein Mieter aus Öhringen gegen seinen Vermieter vor Gericht bis hoch zum Bundesgerichtshof, weil er seine Abrechnung nicht nachvollziehen konnte. Das Gericht gab dem Mieter recht und befand die Verteilerschlüssel teilweise als nicht verständlich (BGH, Urteil v.19.11.2008, VIII ZR 295/07).

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