Steuern sparen mit haushaltsnahen Dienstleistung
Neues Anwendungsschreiben vom Finanzministerium
Das Bundesministerium der Finanzen hat im Februar ein neues Anwendungsschreiben zum § 35a EStG, Absetzen von haushaltsnahen Dienstleistungen, veröffentlicht. In diesem Anwendungsschreiben ist detailliert aufgeführt, welche Arbeiten von der Steuer abgesetzt werden können. Dies bringt unterm Strich eine Erleichterung und mehr Sicherheit für den Verwalter und den Vermieter. Bei qualifizierten Handwerkerleistungen wie Fliesen verlegen, Malerarbeiten etc. können 20% von max. 6.000 Euro Lohnkosten der Handwerkerleistungen direkt von der Steuer abgezogen werden.