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Mietverwaltung

„Die Kirche sagt, du sollst deinen Nächsten lieben. Ich bin überzeugt, daß sie meinen Nachbarn nicht kennt.“
Sir Peter Ustinov (1921-2004)
Mietverwaltung
Die Mietverwaltung ist weit mehr als nur das Erstellen von Abrechnungen und das Einziehen von Mieten – sie ist ein zentraler Bestandteil der Werterhaltung und Rentabilität Ihrer Immobilie.
Bei Birgit von Neindorff Immobilien setzen wir auf eine individuelle, transparente und zuverlässige Betreuung Ihrer Mietobjekte – ganz gleich, ob es sich um Wohn- oder Gewerbeimmobilien handelt.
Als kleines, inhabergeführtes Unternehmen bieten wir Ihnen:
- Direkten Kontakt ohne Umwege über Callcenter oder wechselnde Ansprechpartner
- Schnelle Reaktionszeiten bei Anliegen von Mietern und Eigentümern
- Maßgeschneiderte Lösungen für jede Immobilie – basierend auf Erfahrung und persönlicher Kenntnis der Objekte
- Rechtssichere Mietverträge, laufende Mietanpassungen und professionelle
- Kommunikation mit Mietern
Koordination von Instandhaltungsmaßnahmen, Handwerkerleistungen und Dienstleistern
Langjährige Erfahrung
Unsere langjährige Erfahrung in der Verwaltung unterschiedlichster Immobilien – von kleinen Mehrfamilienhäusern bis zu größeren Wohnanlagen – ermöglicht es uns, flexibel und effizient auf die Anforderungen unserer Kunden einzugehen.
Vertrauen, Verlässlichkeit und Fachwissen sind die Basis unserer Arbeit.
Wenn Sie Ihre Immobilie in guten Händen wissen möchten, sind wir Ihr kompetenter Partner im Großraum Kiel und Umgebung.
Leistungsverzeichnis Mietverwaltung
Ein pauschales Verwalterentgelt bedingt für beide Vertragsparteien einen feststehenden Leistungsumfang.
Deshalb haben wir den Leistungskatalog unterteilt in:
1) Grundleistung der Verwaltung (pauschal)
2) Besondere Leistungen der Verwaltung (gesonderte Vergütung)
GRUNDLEISTUNGEN
- 1.1. Jahresabrechnung
- Eigentümerabrechnung
- Betriebs- und Heizkostenabrechnung gegenüber den Mietern
- Einsicht in Unterlagen der Abrechnung
- 1.2. Hausordnung
- Sorge für die Durchführung der Haus-/ Nutzungsordnungen im verwalteten Grundbesitz
- Schriftlich gemeldete Verstöße gegen die Haus-/ Nutzungsordnungen mahnt die Verwaltung bei dem für die Störung Verantwortlichen mündlich oder schriftlich ab
- 1.3. Überwachen der Verträge des Verwaltungsobjekts
- Betreuen und Überwachen der Vertragspartner für das Verwaltungsobjekt
- Betreuen und Überwachen der Vertragspartner für das Verwaltungsobjekt
- 1.4. Geldverwaltung
- Führen der auf den Namen des Eigentümers lautenden Bankkonten (Giro- und Anlagekonten etc.) bzw. entsprechende Treuhandkonten
- Verwalten der Gelder bei einer deutschen Bank oder Sparkasse nach Wahl des Verwalters
- Verwalten der Mietkautionskonten
- 1.5. Rechnungskontrolle und -anweisung
- Rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen, Veranlassen der termingerechten Zahlungen
- Rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen, Veranlassen der termingerechten Zahlungen
- 1.6. Buchführung
- Mieterkonten je Mieteinheit
- Einnahmekonten für Erträge
- Ausgabenkonten je Kostenart
- Rücklagekonten einschließlich Anlage der Mittel (falls vom Eigentümer gewünscht)
- Verrechnungskonten für Versicherungsschäden bis zur Erstattung der verauslagten Beträge
- Buchen der Bankbewegungen für die Einnahmen, Ausgaben und Abrechnungsergebnisse
- Veranlassen der jährlichen Ablesung des Wärme- und Wasserverbrauchs, Melden der Gesamtheizkosten an das beauftragte Serviceunternehmen, Einbuchen der von diesem Unternehmen errechneten Einzelkosten je Mieteinheit in die Betriebskostenabrechnung
- 1.7. Technische Kontrollen
- Regelmäßige Begehung der Anlage
- Laufende Überwachung des baulichen Zustandes
- Beratung bzw. Information des Eigentümers über notwendige Maßnahmen und zu erwartenden Probleme
- 1.8. Auftragsvergabe
- Empfehlungen bei der Auswahl der technischen Lösungen
- Mitwirken bei Preisverhandlungen und Vergabe von Aufträgen für das Verwaltungsobjekt
- Auftragserteilung im Namen und für Rechnung des Eigentümers bis zu einer Höhe von EUR 500,00 als Geschäft der laufenden Verwaltung ohne Zustimmung des Eigentümers, darüberhinausgehende Aufträge bis max. EUR 2.500,00 nur mit Zustimmung des Eigentümers. In dringenden Fällen und zur Abwehr weiterer Schäden ist der Verwalter berechtigt Sofortmaßnahmen einzuleiten unabhängig von der Schadenshöhe.
- 1.9. Überwachung
- Terminüberwachung bei Angeboten, Aufträgen, Ausführungen und Rechnungen
- ggf. Abmahnung des Leistungsrückständigen
- Entgegennahme aller Miet- bzw. Pachtzahlungen und Überwachung des pünktlichen Eingangs
- Außergerichtliches Mahnverfahren bei Mietrückstände sowie Rückstände mit sonstigen Leistungen der Mieter
- 1.10. Sofortmaßnahmen
- Veranlassen von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie Rohrbruch-, Brand-, Sturmschäden
- Versicherungsschäden, Schadensmeldung an die Versicherung bei versicherten Schäden am Eigentum
- 1.11. Schlüsselbestellungen
- Veranlassen der Ausgabe von Schlüsseln und Schließzylindern aus der Sicherheitsschließanlage einschl. Protokollierung
- Veranlassen der Ausgabe von Schlüsseln und Schließzylindern aus der Sicherheitsschließanlage einschl. Protokollierung
- 1.12. Sicherheitseinrichtungen
- Veranlassen der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen (soweit vorhanden) durch Handwerker, Sachverständige und Technischen Überwachungsverein (TÜV) z.B.
- – der Heizung,
- – den Blitzschutzanlagen,
- – den Notbeleuchtungen,
- – den Brandschutzeinrichtungen, Funktions- und Druckprüfungen der Feuerlöscher, Rauchabzugsklappen im Treppenhäusern etc.
- Terminvereinbarungen und Abrechnung mit den Beteiligten.
- Veranlassen der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen (soweit vorhanden) durch Handwerker, Sachverständige und Technischen Überwachungsverein (TÜV) z.B.
- 1.13. Allgemeine Verwaltung
- Telefon- und Schriftverkehr mit den Mietern, Behörden, Handwerkern und Dritten für das Verwaltungsobjekt
- Entgegennahme von rechtsgeschäftlichen Erklärungen oder Zustellungen, die an den Eigentümer gerichtet sind.
- Erklärungen und Zustellung sind unverzüglich an den Eigentümer weiterzuleiten bzw. in geeigneter Weise mitzuteilen.
- 1.14. Jahresabrechnung
- Eigentümerabrechnung
- Betriebs- und Heizkostenabrechnung gegenüber den Mietern
- Einsicht in Unterlagen der Abrechnung
BESONDERE LEISTUNGEN
Die Verwaltung ist nicht nur bereit, sondern auch in der Lage, zusätzliche Leistungen zu erbringen, um den Eigentümern eine umfassende Beratung und Werterhaltung für ihren Grundbesitz zu bieten. Darüber hinaus kann es vorkommen, dass durch Dritte, wie zum Beispiel Handwerker oder andere Dienstleister, oder durch umfangreiche Instandsetzungen für das Verwaltungsobjekt erheblicher Aufwand ausgelöst wird, der von den Vertragspartnern vorher nicht kalkulierbar ist. In solchen Fällen werden diese besonderen Leistungen von der Verwaltung zu den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Kostensätzen mit dem Eigentümer abgerechnet und mit der Rechnungsstellung fällig. Dieser Ansatz ermöglicht es der Verwaltung, eine flexible und individuelle Reaktion auf unvorhersehbare Ereignisse zu gewährleisten, während die Eigentümer gleichzeitig transparent und fair über die anfallenden Kosten informiert werden.
2.1 | Aufwendige Instandsetzungen bzw. Modernisierungen | nach Aufwand | |
Mitwirkung bei aufwendigen Instandhaltungen, Instandsetzungen bzw. Modernisierungen über die in der Grundleistung vereinbarte Höhe hinaus. | |||
2.2 | Umfangreiche Versicherungsschäden | nach Aufwand | |
Mitwirkung bei der Schadensuche/ -beseitigung und -ab- wicklung von ggf. versicherten Instandsetzungen, die den Wert von 2.500 EUR überschreiten | |||
2.3 | Neuvermietung Anzeigenschaltung, Durchführung von Wohnungsbesichtigungen, Vertragsverhandlungen und Abschluss von Mietverträgen. | nach gesonderter Vereinbarung | |
2.4 | Mieterwechsel Abnahme und Übergabe der Wohnung mit den Mietern inkl. Protokollierung, Veranlassen der Zwischenablesung des Wärme- und Wasserverbrauchs, Überwachung erforderlicher Restarbeiten durch den ausziehenden Mieter | nach gesonderter Vereinbarung | |
2.5 | Gerichtsverfahren Vorbereiten und Begleiten von Gerichtsverfahren, wie z.B. Mietzahlungsklagen, Räumungsklagen ect. Über die An- träge und Ergebnisse der Verfahren wird der Eigentümer informiert. | nach Aufwand |
Mietverwaltung Plus
Die Mietverwaltung Plus ist unsere Premium-Dienstleistung in der Vermietung. Wir nehmen Ihnen die gesamte Verwaltung Ihre vermieteten Wohnung oder Hauses ab. Wenn Sie wünschen, brauchen Sie sich um nichts zu kümmern. Ob Sie bei einer Neuvermietung über den neuen Mieter mitentscheiden wollen, liegt ganz bei Ihnen. Wer allerdings etwas Geld sparen möchte, kann auch einige Aufgaben in der Verwaltung selbst übernehmen. Oder Sie wünschen mehr Kontrolle bei Reparaturaufträgen und Neuvermietungen – kein Problem der Mietverwaltungsvertrag wird ganz nach Ihren Wünschen und Vorlieben erarbeitet. Bei uns sind Sie der König.
Kaufmännische Leistungen:
- Buchung und Ausführung sämtlicher Geldein- und -ausgänge
- Überwachung der Mietzahlungen und zeitnahes Mahnen offener Mieten
- Durchführung gerichtlicher Mahn- & Klageverfahren
- Erteilung von Prozessvollmachten für Klagen in Zusammenhang mit den Mietverhältnissen
- Prüfung und Zahlung aller Eingangsrechnungen
- Verwaltung der Mietkautionen
- Erstellung einer Jahresabrechnung für den Eigentümer
- Erstellung der Nebenkostenabrechnungen für die Mieter, Anpassung der Nebenkostenvorauszahlungen
- Vertretung des Eigentümers gegenüber den Mietern
- Abwicklung von Versicherungsschäden
- Abschluss und Kündigung von Mietverträgen
- Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten
- Abschluss und Überwachung aller notwendigen Verträge (Versicherungen, Hausmeister-Service, Wartungen, Versorger usw.)
Technische Verwaltung:
- Abnahme und Übergabe von Wohnungen bei Mieterwechsel
- Veranlassung aller gesetzlich vorgeschriebenen Wartungen und Prüfungen
- Einholung von Angeboten und Vergabe von Aufträgen an Handwerker zur Durchführung notwendiger Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
- Überwachung des Hausmeisters und der am Objekt ausgeführten Arbeiten
- technische Überprüfung des Objektes durch jährliche/regelmäßige Begehung der Anlage neben Zwischenprüfungen und Ortsterminen
- Beratung bei Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen
- Einleitung von Sofortmaßnahmen in Notfällen
Der Birgit von Neindorff Immobilien Mietabrechnungs-Service
Bei uns können Sie nicht nur Ihre gesamte Mietverwaltung abgeben, sondern auch nur die Abrechnung erstellen lassen. Wir berechnen nur einen geringen Euro Betrag für die Erstellung einer Abrechnung. Oft sind Abrechnungen, die von Privatleuten erstellt wurden inhaltlich und/oder formell falsch. Das ist erstmal kein so großes Problem; „Wo kein Kläger, da kein Richter“. Wenn ein Mieter allerdings dagegen vorgeht, kommen auf den Vermieter oft höhere Kosten zu, als sich gleich professionelle Hilfe zu holen.