Staatliche Förderungen nutzen - Konjunkturpaket für Eigenheimbesitzer und Mieter

Steuerzahler können jetzt noch mehr profitieren, wenn sie Handwerker und Dienstleister für bestimmte Arbeiten rund um die Immobilie beauftragen. Der Staat fördert qualifizierte Handwerkerleistungen, beispielsweise Treppenhaus streichen, Fliesen verlegen und Ähnliches und hat den jährlichen Höchstbetrag von 600 Euro auf 1.200 Euro verdoppelt, somit können jetzt 20 Prozent von bis zu 6.000 Euro Lohnkosten von Handwerkerleistungen direkt von der Steuer abgezogen werden. Für haushaltsnahe Dienstleistungen, also für Hausmeister, Schornsteinfeger und so weiter können sogar bis 4.000 Euro Steuerabzug geltend gemacht werden. Berücksichtigt werden nur Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten, nicht aber die Materialkosten. Auf der Rechnung müssen also diese Kosten gesondert ausgewiesen sein. Mieter können einen Teil der Nebenkosten wie Wartungsarbeiten an Heizungsanlagen oder Fahrstuhl, Schornsteinfeger, Treppenhausreinigung und Hausmeister steuerlich absetzen. Vermieter und Verwalter müssen den Anteil der Aufwendungen in der Jahresabrechnung allerdings gesondert ausweisen. Diese Bescheinigung wird meist gar nicht oder oft nicht gesetzeskonform nach § 35a Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes ausgestellt, weiß Birgit von Neindorff von der Birgit von Neindorff Immobilien Hausverwaltung zu berichten . Dieses führt dann bei der Steuererklärung zu unnötigen Nachfragen des Finanzamtes. Hier sollte jeder Mieter und jeder Wohnungseigentümer darauf achten, dass der Vermieter oder Verwalter die Bescheinigung richtig ausstellt. Da Experten einen kapitalen Fehler bei der Gesetzesänderung 2009 entdeckt haben, raten sie, den erhöhten Steuerabzug für Handwerkerleistungen - maximal 1.200 Euro - bereits in der Steuererklärung 2008 geltend zu machen. (hfr) 

Quelle: Wohld Magazin /Ausgabe 1 -02/ 2009  © WOHLD verlag - Jens Finke
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