Wo müssen Rauchmelder installiert sein?

Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt jetzt dem unmittelbaren Besitzer (Mieter, Bewohner), es sei denn, die Eigentümer übernehmen diese Verpflichtung selbst. Das bedeutet, dass die meisten Mieter für die Betriebsbereitschaft der Rauchmelder verantwortlich sind.

 

Dieses ist für Eigentümer und Hausverwaltungen nur schwer kontrollierbar. Da das Gesetz es dem Eigentümer aber auch erlaubt, diese Aufgabe selbst zu übernehmen, können sich die Eigentümer einer Eigentümergemeinschaft für eine gemeinsame Lösung entscheiden. So kann die Hausverwaltung von einer Fachfirma die Betriebsbereitschaft aller Rauchmelder sicherstellen lassen. Diese Kosten können im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden.

Obwohl eine Eigentumswohnung Sondereigentum ist, kann die Eigentümergemeinschaft nach herrschender Meinung dennoch das Anbringen und die Wartung der Rauchmelder durch eine Fachfirma beschließen, da hier bei mangelhaft installierten Rauchmeldern von einer Gefährdung der Gemeinschaft auszugehen ist.

 

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