Die Zeit der Eigentümerversammlungen beginnt.

Auch wenn der Frühling sich noch nicht so richtig zeigt, beginnt für viele Wohnungseigentümer die Zeit der Versammlungen. Aber wie eine ordentliche Versammlung ablaufen sollte, ist nicht allen bekannt. Leider wissen selbst einige Verwalter es nicht. Dieses liegt gerade bei nicht spezialisierten Unternehmen an der mangeln Qualifikation. Ein Architekt kann erstklassige Häuser bauen, im Nebenberuf ist er oft ein nicht ganz so guter Hausverwalter, ein Makler mag ein Spezialist mit Spürnase für gute Kauf- und Verkaufsgelegenheiten sein, nebenbei schultert er die schwierige Aufgabe der Verwaltung meist kaum. Und ein Makler kann selten verhehlen, dass selbst die Vermietung einer Wohnung lukrativer ist, als die Verwaltung eine Wohnung. Die Einladung zur Eigentümerversammlung muss mindestens vierzehn Tage vorher dem Eigentümer vorliegen. Der Verwalter eröffnet die Versammlung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Es muss genau darauf geachtet werden, dass bei allen Beschlüssen das Abstimmungsergebnis laut verkündet wird und  Für- und Gegenstimmen sowie Enthaltungen vom Verwalter protokolliert werden. Oft machen Verwalter es sich leicht, indem sie nach den Fürstimmen fragen und wenn die erforderliche  Mehrheit erreicht wurde, geht er zum nächsten Tagesordnungspunkt über. Das ist für den Laien in Ordnung, leider ist so der Beschluss anfechtbar, was nicht im Interesse der Eigentümer ist. Aber welche Mehrheiten sind wofür erforderlich? „Für die Umstellung der Satelliten-Anlage von analog auf digital ist eine qualifizierte Mehrheit erforderlich, das heißt: drei Viertel aller stimmberechtigten Eigentümer und mehr als die Hälfte aller Miteigentumsanteile. War die analoge Anlage defekt und wird durch eine digitale ersetzt, reicht eine einfache Mehrheit.“, erklärt die Kauffrau der Grundstück- und Wohnungswirtschaft Birgit von Neindorff. Auf diese Feinheiten achten nicht viele Verwalter weiss die selbständige Unternehmerin der Birgit von Neindorff Immobilien zu berichten.
Quelle: KielSide /Ausgabe März 2010 / © Kieler Magazin Verlag GmbH.

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